Ofen-Umrüstungspflicht aussetzen

Dieser Winter wird hart. Nicht nur, dass die Energiekosten nach oben schnellen, sondern wir wissen schlicht nicht, ob wir annähernd genug Gas, Öl oder Strom haben, um zu heizen oder Licht zu haben. Als Kaminkehrermeister und Energieberater war eins für mich klar: Wir müssen alle Ressourcen und Anlagen nutzen, die wir haben und die angesichts der aktuellen Notlage vertretbar sind. Also habe ich mich gleich, nach dem Wiedereinzug in den Landtag, dafür stark gemacht, dass alte Holzöfen weiterlaufen dürfen – zunächst in Verbindung mit Gasheizungen:

Walter Nussel und Hans Ritt appellieren: Ofen-Umrüstungspflicht aussetzen:

Der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Lieferkettenprobleme bringen ein großes Problem für zahlreiche Händler, Handwerker und Kunden in der Holzofenbranche.

In vielen Wohnungen meist älterer Kunden stehen alte Kachelöfen aus den 80er Jahren, die von ihren Besitzern nur noch für den Notbetrieb bei ausfallender Heizung gedacht waren.

In der nun entstandenen Situation mit explodierenden Gas- und Ölpreisen möchten viele Besitzer diese Öfen wieder reaktivieren. Derzeit gibt es aber kaum eine Chance, die alten Öfen noch vor Beginn der Heizperiode auf den von der BImSchV geforderten Stand zu bringen, da gestörte Lieferketten den Austausch von alten Ofenheizeinsätzen gegen neue Einsätze unmöglich machen.

Als Kaminkehrer bzw. aus der Forst- und Holzwirtschaft kommend, kennen wir die derzeitige Lage aus eigener Kenntnis und wissen, dass zutrifft, was Branchenkollegen in den vergangenen Tagen sagten und auch schriftlich mitteilten: Heizeinsätze sind derzeit nicht lieferbar, eine Ertüchtigung auf BImSchV-Niveau ist deshalb erst im kommenden Jahr möglich.

Wir bitten Dich daher positiv zu prüfen, ob in einer Ausnahmesituation, wie sie für den bevorstehenden Winter droht, die Umrüstung von Holzöfen auf das derzeit geforderte BImSchV-Niveau nicht ausgesetzt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Ritt und Walter Nussel
Mitglieder des Landtages

Brief vom 20.07.2022

An das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,

Herrn Staatsminister Thorsten Glauber