Ofen-Umrüstungspflicht generell aussetzen

Wie versprochen: Ich bleib dran, in diesen Zeiten muss es möglich sein, möglichst viel mit Holz zu heizen:

Zunächst noch einmal Danke für Deine Aufgeschlossenheit in unserem persönlichen Gespräch am Rande des Plenums in dieser Woche. Wir hatten dabei vereinbart, dass ich Dir noch einmal schriftlich darstelle, warum ich es für wirklich wichtig halte, die Umrüstungspflicht für Holzöfen generell auszusetzen.

Von der dankenswerterweise erfolgten Erlaubnis für Gasheizungsbesitzer, ersatzweise auch alte, nicht der aktuellen BImSchV entsprechende, Holzöfen nutzen zu dürfen, profitieren eben nur Gasheizungsbesitzer. Das ist zwar gut für das Ziel, Gas einzusparen; viele Besitzer von Ölheizungen sehen sich dadurch aber benachteiligt.

Sie sehen sich ebenfalls mit gewaltigen Preissteigerungen konfrontiert. Viele von ihnen haben ebenfalls noch alte Kaminöfen im Haus, die sie unter Umständen nutzen könnten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir das zulassen sollten.

Die Allgemeinverfügung zur Erlaubnis für Gasheizungsbesitzer gründet zwar auf der Alarmstufe Notfallplan Gas und der Notwendigkeit, Gas einzusparen. Eine solche Begründung scheint wohl für andere Heizungsbesitzer nicht möglich. Ich halte es allerdings für eine Aufgabe der Politik, Wege zu finden, denjenigen Bürgern zu helfen, die mit den hohen Energiepreisen selbst nicht mehr fertig werden, unabhängig davon, ob es sich um Gas oder eine andere Energieform handelt.

Wenn § 22 der 1. BImSchV zulässt, dass die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 3 bis 10, 19, 25 und 26 zulassen kann, „soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen und schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind“, sollte dieser Weg ausgebaut werden.

„Schädliche Umwelteinflüsse“ sind hier sicher nicht mehr zu befürchten als durch den nun wieder verstärkten Einsatz von Kohlekraftwerken. Deshalb bitte ich Dich, Deinen Einfluss geltend zu machen, um auch hier eine sozialverträgliche Lösung im Umgang mit der Wärmeversorgung zu finden.

Als Erstreaktion wäre ein Hinweis an die Kreisverwaltungsbehörden hilfreich, der explizit auf die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen verweist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Ritt, Mitglied des Landtages

Brief an das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Herrn Staatsminister Thorsten Glauber am 14.10.2022