Nachdem wir Erfolg hatten und in Zusammenhang mit Gasheizungen alte Holzöfen weiterlaufen dürfen, muss dies auch für Ölheizungen gelten. Ich habe mich also an den Umweltminister gewandt. Seine Antwort weist zwar auf die Möglichkeit der Ausnahmen hin – wichtig wäre, dass dies auch allgemein gilt. Ich bleib dran – versprochen:
Zunächst herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe zur Fristverlängerung für umzurüstende alte Holzöfen als Notersatz für Gasheizungen. Nun habe ich allerdings eine zweite Bitte zu diesem Thema.
Eine ähnliche Problematik besteht ja auch für viele Menschen mit Zentralheizungen anderer Art. Auch hier können Holzöfen oft nicht zeitnah ausgetauscht werden, weil es Material- und Handwerkermangel gibt. Dazu kommt die Preisentwicklung bei Strom und Öl, bei letzterem eine Vervierfachung im Zwei-Jahres-Vergleich.
Auch hier sind gerade ältere Menschen und Rentner betroffen, darunter viele mit kleinen Renten. Für sie ist eine Vervierfachung des Ölpreises nicht wegzustecken, gerade während der höchsten Inflationsrate seit 60 Jahren.
Theoretisch können diese Menschen zwar bei den Kreisverwaltungsbehörden Ausnahmegenehmigungen beantragen. Einfacher und unbürokratischer aber wäre eine Lösung wie beim Notersatz von Gasheizungen durch Aussetzen der Umrüstungspflicht. Bürokratische und zeitaufwendige Einzelfallprüfungen würden so entfallen.
Ich bitte Dich deshalb, auch hier wohlwollend zu prüfen, ob eine Gleichbehandlung von Gas- und Ölheizungsnutzern nicht angezeigt erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Ritt
Mitglied des Landtages
Brief vom 24.08.2022
An das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
Herrn Staatsminister Thorsten Glauber